Erfindungsmanagement

Evaluierung der Innovation

Das Dienstleistungsangebot der SVH umfasst zunächst das Erfindungsmanagement, also die Evaluierung der einzelnen Technologien, bei der geprüft wird, ob die Erfindungen gemäß § 1 Patentgesetz (PatG) „neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.“

Evaluierung der Innovation

Prüfung der Diensterfindung

Zunächst gilt der Grundsatz, dass alle Erfindungen eines Arbeitnehmers, und zwar gleichgültig mit welcher Intention eine Innovation entwickelt wurde, eine Arbeitnehmererfindung gemäß § 4 Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG) darstellt. Der Arbeitgeber prüft dann, ob die Erfindung während der Dauer des Arbeitsverhältnisses getätigt wurde und auf diesem Sachgebiet liegt, sodass er diese in Anspruch nehmen kann. Sollte die Innovation nicht auf dem Arbeitsbereich getätigt worden sein, handelt es sich um eine freie Erfindung nach § 4 Abs. 3 S. 1 ArbnErfG und muss nach Prüfung durch den Arbeitgeber dem Erfinder zurückgegeben werden.

Entscheidung über Inanspruchnahme

Nach entsprechender Bewertung der Erfindungsmeldung und den damit einhergehenden Erfindergesprächen werden die Empfehlungsschreiben mit einem Vorschlag bezüglich einer Inanspruchnahme oder Freigabe der Erfindung an den Arbeitgeber weitergegeben. Dieser entscheidet abschließend, ob die Erfindung auf den Namen des Arbeitgebers zum Patent angemeldet wird.

Serviceleistungen

  • Recherchen bezüglich des Stands der Technik
  • Prüfung der erfinderischen Höhe
  • Identifikation von Verwertungspotenzialen
  • Beratungsgespräche für Erfinder
  • Koordination von industriellen und akademischen Gemeinschaftserfindungen
  • Erfindungsmanagement
    Erfindungsmanagement

    Das Dienstleistungsangebot der SVH umfasst zunächst das Erfindungsmanagement, also die Evaluierung der einzelnen Technologien, bei der geprüft wird, ob die Erfindungen gemäß § 1 Patentgesetz (PatG) „neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.“

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  • Patentberatung
    Patentberatung

    Die Innovation ist die Grundlage eines Transferobjekts, welches sich oftmals in einem sehr frühen Entwicklungsstadium befindet, sodass das tatsächliche Marktpotenzial häufig gar nicht klar identifiziert oder analysiert werden kann. Hilfreich können dabei Patente als entscheidender Erfolgsfaktor für den Fortschritt einer Idee sein, da sie insbesondere bei noch nicht ausgereiften Forschungsergebnissen einen Schutzrahmen für die Weiterentwicklung der Innovationen schaffen.

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  • Verwertungsoptionen
    Verwertungsoptionen

    Innovationen und technischer Fortschritt spielen für eine gut funktionierende und wachsende Volkswirtschaft eine entscheidende Rolle. Sie sind Impulsgeber und Richtungsweiser für die Lösung gesellschaftlicher Probleme und dienen als unmittelbares Gut für die Differenzierung im immer schneller werdenden internationalen Wettbewerb. Universitäten leisten mit ihrer Grundlagenforschung einen enorm wichtigen Beitrag in diesem Prozess, jedoch bleiben diese Erkenntnisse ohne Weiterentwicklung zu einem Produkt und somit ohne einen effizienten Transfer der Gesellschaft unzugänglich. Die häufigsten Transferformen dabei sind nach ökonomischer und praktischer Relevanz die Drittmittelforschung, die Verwertung durch Patentveräußerungen und die Existenzgründung in Form von Spin-offs.

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Neuigkeiten und Wissenswertes

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